Regionale Planungsstelle
Der regionalen Planungsstelle obliegt die Erfüllung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) sowie die planerische und organisatorische Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse und Aufträge der Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft.
Sie erarbeitet die Entwürfe zur Aufstellung, Änderung oder Fortschreibung des Regionalplanes oder von sachlichen oder räumlichen Teilplänen.
Die Planungsstelle erarbeitet Stellungnahmen der Planungsgemeinschaft als Träger öffentlicher Belange zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Dem Leiter/Der Leiterin der Regionalen Planungsstelle obliegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, der Vollzug des genehmigten Haushaltsplanes nach Weisung des Vorsitzenden des Regionalvorstandes sowie die Erstellung der Haushaltsrechnung.
Kontakt:
Regionale Planungsstelle Uckermark-BarnimPaul-Wunderlich-Haus Tel: 03334-214 1180 |