Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Fortschreibung Sachlicher Teilplan
"Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung"

Für den Entwurf 2011 des sachlichen Teilregionalplans "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" fand vom 11. April bis zum 14. Juli 2011 ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt.

In diesem Zeitraum nutzten rund 1.000 Stellungnehmer die Gelegenheit, ca. 6.000 Hinweise und Anregungen vorzubringen. Die überwiegende Zahl der Einwendungen bezog sich auf das Thema Windenergie.

Im Zuge der Abwägung wurden anschließend die Kriterien für die Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung überarbeitet und in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim diskutiert.

Am 06. Februar 2012 bestätigte die Regionalversammlung in ihrer 24. Sitzung den überarbeiten Kriterienkatalog.

Auf Grundlage der aktualisierten Kriterien findet derzeit die gebietsbezogene Abwägung der Stellungnahmen und damit die Überarbeitung der Abgrenzungen der Eignungsgebiete Windenergienutzung statt.

Anschließend wird die Abwägungsdokumentation zum Beteiligungsverfahren sowie der überarbeitete Regionalplanentwurf der Regionalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Im Falle wesentlicher inhaltlicher Änderungen des Regionalplanentwurfs wird im Anschluss voraussichtlich ein weiteres öffentliches Beteiligungsverfahren stattfinden.

Der aktuelle Stand der Überarbeitung kann anhand der Tagesordnungen, Protokolle und Unterlagen zu den Gremiensitzungen verfolgt werden.



Bis der fortgeschriebene Teilplan rechtskräftig ist, gilt der bestehende Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" aus dem Jahr 2004. Diesen finden sie hier.


Inhalte der Planung:

Die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung in der Planungsregion Uckermark-Barnim erfolgt durch die Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung. Eignungsgebiete Windenergienutzung sind Gebiete, in denen der Windenergienutzung, die städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen. Gleichzeitig ist die Windenergienutzung an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen. Innerhalb der in der Festlegungskarte festgelegten Eignungsgebiete Windenergienutzung stimmt die Errichtung von Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung überein.

Weiterhin ist die planerische Sicherung regional bedeutsamer Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe Gegenstand der vorliegenden Planung. In der Planungsregion Uckermark-Barnim wurden die Rohstoffe Kies, Sand, Ton und Torf in wirtschaftlich gewinnbarem Umfang nachgewiesen. Darüber hinaus existieren in der Region Uckermark-Barnim auch tiefer liegende Bodenschätze und Geopotenziale (Sole, Erdwärme). Die Flächeninanspruchnahme der betreffenden Gewinnungsvorhaben ist jedoch gegenüber der Nutzung oberflächennaher Rohstoffe sehr gering, so dass eine raumordnerische Sicherung nicht erforderlich ist.

Die regionalplanerische Sicherung hochwertiger Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe erfolgt über die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe.

Vorranggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe stehen vorrangig dem Rohstoffabbau zur Verfügung. Die Vereinbarkeit der Rohstoffgewinnung mit den landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen wurde festgestellt. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion Rohstoffgewinnung nicht vereinbar sind.

In Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe sind mögliche Gewinnungsvorhaben noch einer abschließenden raumordnerischen Bewertung zu unterziehen. Den Belangen der Rohstoffsicherung ist dabei im Abwägungsprozess besondere Bedeutung beizumessen.