Strategische Umweltprüfung
Seit dem 21.07.2004 besteht die Pflicht zur Umweltprüfung von Regionalplänen. Sie wird begründet durch die EU-Richtlinie 2001/42/EG (SUP-RL).
Ziel der Strategischen Umweltprüfung ist es, ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen angemessen Rechnung getragen wird (Artikel 1 der SUP-Richtlinie). Hierzu sollen bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Umweltfolgen bei der Ausarbeitung frühzeitig angemessen berücksichtigt werden.
Die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung umfasst folgende Verfahrensschritte:
− ggf. Vorprüfung zur Ermittlung der Prüfbedürftigkeit in bestimmten Fällen (Screening),
− Festlegung des Untersuchungsumfangs (Scoping),
− Erstellung eines Umweltberichts,
− Beteiligung von Behörden, Öffentlichkeit und ggf. Nachbarstaaten,
− Berücksichtigung des Umweltberichts und der Stellungnahmen der Beteiligten bei der Ausarbeitung des Plans,
− Darstellung, wie Umweltbericht und Stellungnahmen berücksichtigt wurden (zusammenfassende Erklärung) und
− Bekanntgabe der zusammenfassenden Erklärung.
Diese Schritte werden im Verfahren zur Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplanes integriert.
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Umweltbericht zum Entwurf 2007 des Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung": |
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| Umweltbericht (pdf 900 KB) | |
| Karte Konflikte Schutzgut Avifauna (pdf 600 KB) | |
| Karte Konflikte Schutzgüter Boden und Wasser (pdf 700 KB) | |
| Karte Konflikte Schutzgut Landschaftsbild (pdf 780 KB) | |
| Karte Konflikte Schutzgut Lebensräume (pdf 790 KB) | |
| Karte Konflikte Mensch und Kultur- und Sachgüter (pdf 650 KB) | |