Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Sachlicher Teilplan
"Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung"

Der von der Regionalversammlung Uckermark-Barnim am 3. März 2004 erneut als Satzung festgestellte sachliche Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung" wurde gemäß § 2 Abs. 8 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. März 2001 (GVBl. I S. 42) von der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien mit Bescheid vom 22. Juli 2004 genehmigt.

Der sachliche Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung" vom 4. Oktober 2000 wurde als Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim im Amtlichen Anzeiger als Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg vom 29. August 2001 erstmals veröffentlicht (ABl./AAnz. S. 1199). Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt 2004 die Veröffentlichung gemäß § 2 Abs. 8 RegBkPlG im Amtsblatt für Brandenburg.


Unterlagen:

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom
6. August 2004 Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" (pdf 85 KB)
Festlegungskarte M 1:100.000 (pdf 9 MB)

Erläuterungskarten:

Erläuterungskarte Rohstoffsicherung M 1:300.000 (pdf 930 KB)
Erläuterungskarte Windnutzung M 1:300.000 (pdf 1,7 MB)

Der Sachliche Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" wird derzeit fortgeschrieben. Den aktuellen Stand finden sie hier. Bis der fortgeschrieben Teilplan rechtskräftig ist, gilt der bestehende Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung".